Was muss ich tun im Sterbefall?
Einige Hinweise
Ablauf – Wo ist der Sterbeort?
Todesfall zu Hause
Bei einem Sterbefall in der Häuslichkeit muss durch die Hinterbliebenen ein Arzt/eine Ärztin benachrichtigt werden.
Arzt/Ärztin verständigen
Rufen Sie bitte Ihren zuständigen ärztlichen Ansprechpartner an. Das kann je nach Situation unterschiedlich sein: Hausarzt oder SAPV-Arzt oder Notarzt
112Sind diese nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Telefonnummer:
116 1172. Abschied nehmen
Nehmen Sie in vertrauter Umgebung und ohne Eile Abschied vom Verstorbenen. Um den Familien, den Hinterbliebenen auch zu Hause das Abschiednehmen zu ermöglichen, können Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben.
BestattungsgesetzWir können Ihnen auch nachträglich einen liebevollen Abschied in Abschiedsräumen ermöglichen. Sprechen Sie uns an.
3. Bestatter kontaktieren
Nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde bzw. ein Angehöriger in einer Klinik verstorben ist, muss ein Bestatter, der nach persönlichem Wunsch ausgesucht wird, mit der Abholung des Verstorbenen beauftragt werden.
Vereinbaren Sie außerdem einen Beratungstermin beim Bestattungsinstitut, um das weitere Vorgehen und die Planung der Bestattung zu besprechen.
4. Überführung
Die Überführung des Leichnams erfolgt zur zentralen Aufbewahrungsstätte des städtischen Friedhofs der Hansestadt Rostock.
5. Wichtige Unterlagen bereitlegen
Für Ihren Beratungstermin im Bestattungsinstitut benötigen Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden: Personalausweis, Krankenkassenkarte, Geburts-/Heiratsurkunde (Familien-/Stammbuch) ggf. Scheidungsurteil, Renten-/Versicherungsnummern. Weitere Infos finden Sie weiter unten auf der Seite.
Todesfall im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung
Tritt ein Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich das dortige Personal in der Regel um die Ausstellung der Todesbescheinigung und stimmt die ersten Schritte ab.
Bestatter Ihres Vertrauens benennen
Teilen Sie der Einrichtung mit, welchen Bestatter Sie wünschen. Sollte ohne Ihre Zustimmung jemand anderes zur Überführung des Leichnams gerufen worden sein, können Sie jederzeit zu einem anderen Bestatter wechseln – auch in Fällen, in denen die Polizei einen Bestatter hinzuzieht.
2. Termin mit dem Bestatter
Nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, sollten Sie einen Beratungstermin mit dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl vereinbaren, um das weitere Vorgehen und die Planung der Bestattung zu besprechen.
0381 526953. Überführung
Der Zeitpunkt der Überführung des Leichnams wird zwischen dem Bestattungsinstitut und der Einrichtung abgesprochen. Die Überführung des Leichnams erfolgt zur zentralen Aufbewahrungsstätte des städtischen Friedhofs der Hansestadt Rostock.
4. Abschied nehmen
Oft gibt es vor Ort einen Abschiedsraum – nutzen Sie die Möglichkeit und verabschieden Sie sich von Ihrem verstorbenen Angehörigen. Wir können Ihnen auch nachträglich einen liebevollen Abschied in Abschiedsräumen ermöglichen. Sprechen Sie uns an.
5. Wichtige Unterlagen bereitlegen
Für Ihren Beratungstermin im Bestattungsinstitut benötigen Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden: Personalausweis, Krankenkassenkarte, Geburts-/Heiratsurkunde (Familien-/Stammbuch) ggf. Scheidungsurteil, Renten-/Versicherungsnummern. Weitere Infos finden Sie weiter unten auf der Seite.
Beratungsgespräch und Ersttermin
Ist ein Todesfall eines Angehörigen eingetreten, benötigen Sie Beratung und Begleitung, bei allen Anforderungen, die auf Sie zukommen. Wir entlasten Sie und nehmen Ihnen die organisatorischen Aufgaben ab.
Beratungstermin vereinbaren
Welche Dokumente werden für das Erstgespräch benötigt?
Damit wir alle notwendigen Formalitäten für Sie erledigen können, werden bestimmte Dokumente, wenn möglich im Original, benötigt:
Todesbescheinigung – wird vom Arzt/Ärztin ausgestellt
Krankenversicherungskarte – wenn vorhanden / als Nachweis der Mitgliedschaft
Vorsorgedokumente (Bestattungsverfügung, Vollmachten)
Rentenversicherungsnummer(n) – bei Rentenbeziehern
Geburtsurkunde
Eheurkunde oder Stammbuch – bei verheirateten Personen
Eheurkunde und Scheidungsurteil (oder Eheurkunde/ein Familienbuchauszug mit Scheidungsvermerk) – bei Geschiedenen
Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners – bei Verwitweten
ggf. Versicherungspolicen – falls eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung bestand
ggf. Grabschein, wenn das Nutzungsrecht für eine Grabstätte vorhanden ist
ggf. Schwerbehindertenausweis
Sollte ein Dokument fehlen, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Beschaffung von Ersatzunterlagen.
Wer ist bestattungspflichtig?
In Mecklenburg-Vorpommern (gemäß §9 Abs. 2 BestattG M-V) sind die Angehörigen eines Verstorbenen in dieser Reihenfolge bestattungspflichtig:
- Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern
- volljährige Enkel
Hinweise zur Bestattungspflicht
Lassen Sie sich zu Fragen zur Bestattungspflicht von einer Anwältin/Anwalt für Erbrecht beraten. Sprechen Sie uns an.
Vor dem Beratungstermin im Bestattungsinstitut
Wir haben einige Dinge aufgelistet, über die Sie vor dem Termin nachdenken können.
Hatte der Verstorbene/die Verstorbene eigene Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung? Diese können schriftlich oder auch mündlich (manchmal beiläufig) geäußert worden sein.
Soll die Beerdigung nach religiösen Ritualen oder im traditionellen weltlichen Rahmen oder nach ganz individuellen Vorstellungen erfolgen?
Wo soll die Trauerfeier oder der Trauergottesdienst stattfinden?
Wünschen Sie im Anschluss an die Trauerfeier und Beisetzung ein gemeinsames Beisammensein, wie zum Beispiel ein Kaffeetrinken?
Soll die Zeremonie nur im engsten Kreis oder im größeren Kreis stattfinden?
Gibt es musikalische Wünsche für die Gestaltung des Abschieds?
Beratungstermin vereinbaren
Es gibt mehrere Möglichkeiten, uns zu kontaktieren. Hier finden Sie uns:
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